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Schulordnung

Schulordnung
Schulordnung / Schulvertrag der Realschule Hardtberg

Die Schulordnung soll dazu beitragen, dass alle am Schulleben der Realschule Beteiligten in einer Gemeinschaft arbeiten können, in der man sich wohl fühlt, gewaltfrei miteinander umgeht und in der man erfolgreich arbeiten kann.

Ein Zusammenleben so vieler Menschen braucht Regeln und allgemeine Rücksichtnahme. Einiges setzen die Regeln voraus: Alle müssen sich mitverantwortlich fühlen für das anvertraute Schuleigentum und sich verpflichtet fühlen, sich gegenseitig zu respektieren und persönliches Eigentum zu achten.

Die Integration unserer ausländischen Mitbürger/innen ist uns ein besonderes Anliegen. Wir helfen ihnen, sprachliche Barrieren zu überwinden und sich dem Leben in unserem Kulturkreis anzunähern.

Damit das Miteinander an unserer Schule für Schülerinnen und Schüler aller Nationalitäten und Glaubensrichtungen ohne Ausgrenzung funktioniert, erwarten wir von allen Schülerinnen und Schülern, dass sie am Schwimmunterricht in angemessener Badekleidung teilnehmen, auf das Tragen von Kopfbedeckung (auch Kopftücher) im Schulgebäude möglichst verzichten und an Klassen- bzw. Schulveranstaltungen teilnehmen.

Unser Stundenraster

1. Stunde 8.00 - 8.45 Uhr
2. Stunde 8.50 - 9.35 Uhr
Pause
3. Stunde 9.55 - 10.40 Uhr
4. Stunde 10.45 - 11.30 Uhr
Pause
5. Stunde 11.45 - 12.30 Uhr
6. Stunde 12.30 - 13.15 Uhr
Pause
7. Stunde 13.45 - 14.30 Uhr
8. Stunde 14.30 – 15.15 Uhr

Vor und während des Unterrichtsbeginns

Morgens vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof und nicht im Schulgebäude auf. Bei Regen, Schnee und extremer Kälte ist die Pausenhalle geöffnet. Die Schule fordert von allen den regelmäßigen und pünktlichen Besuch aller vorgeschriebenen Unterrichtsstunden.
Nach dem 1. Klingeln begeben sich alle in die Unterrichtsräume. Das 2. Klingelzeichen bedeutet Unterrichtsbeginn. Mit dem Gong zur Stunde halten sich die Schüler und Schülerinnen im Klassenraum auf ihren Plätzen auf. Die Schüler und Schülerinnen haben zu Beginn des Unterrichtes das erforderliche Material auf den Tischen vor sich liegen. Die 5-Minuten-Pausen dienen dem Lehrerwechsel, dem Wechseln der Räume und um das Material für die kommende Unterrichtsstunde bereitzulegen. Die Schüler und Schülerinnen, die im Anschluss weiter Unterricht in ihrem Klassenraum haben, halten sich nicht auf den Fluren auf, sondern öffnen die Klassenzimmertür und verhalten sich ruhig. Die Sportbekleidung wird nicht in der Schule aufbewahrt, sondern zum Waschen und zum Lüften der Turnschuhe mit nach Hause genommen. Die Schüler und Schülerinnen tragen im Unterricht keine Kappen und Mäntel. Die Schüler und Schülerinnen kauen während des Unterrichtes keinen Kaugummi. Die Schüler und Schülerinnen haben nur während der Pausen Gelegenheit zum Essen und Trinken. Während der Schulzeit dürfen Handys, IPods, MP3-Player etc. nicht benutzt werden. Das Fotografieren und Filmen mit Handy ist generell nicht erlaubt (Verletzung der Persönlichkeitsrechte). Am Ende jeder Stunde wird die Tafel geputzt. Flure, Toilettenanlagen etc. sind sauber zu halten. Jede Klasse ist für den Flurbereich vor der eigenen Klasse verantwortlich. Am Ende des Schultages liegen keine Materialien unter den Tischen und auf den Fensterbänken. Die Regale sind aufgeräumt. Am Ende des Schultages werden die Fenster geschlossen, elektrische Geräte abgestellt und die Stühle hoch gestellt.
Schülerinnen und Schüler, die zu einer späteren Stunde Unterrichtsbeginn haben, nehmen Rücksicht auf den schon stattfindenden Unterricht. Sie halten sich auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf. Schülerinnen und Schüler, die zur 2, 3., 4. bzw. 5. Stunde Unterricht in der Sporthalle oder im Schwimmbad haben, treten ihren Weg dorthin erst in Begleitung der Lehrerin bzw. des Lehrers an.

Unterrichtsänderungen

Vertretungspläne bzw. Unterrichtsänderungen sind dem Informationsbrett im Flurbereich des Verwaltungstraktes zu entnehmen.

Pausenordnung

Auf den Schulhöfen, auf der Wiese und im Gebäude muss auf Sauberkeit geachtet werden. Für Abfälle stehen Behälter bereit.
Der Ordnungsdienst auf dem Schulhof, der leider dennoch notwendig ist, wird klassenweise im wöchentlichen Wechsel durchgeführt.
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Das Verlassen des Schulgrundstücks und des Pausenbereichs während der Unterrichtszeit und in den Pausen kann den Schülerinnen und Schülern aus Aufsichtsgründen nicht gestattet werden. Aufgrund der Allgemeinen Schulordnung ist das Rauchen den Schülerinnen und Schülern an Realschulen nicht gestattet. Auf dem Schulhof sind alle Spiele möglich, bei denen Mitschülerinnen und Mitschüler nicht gefährdet und Sachgegenstände nicht beschädigt werden. Besonders bei Ball- bzw. Wurfspielen muss darauf geachtet werden, dass keine harten Geschosse“ verwendet werden. So fallen z. B. Dosen, Lederbälle, Steine und Schneebälle als Spielgegenstände weg. Gerade auch bei Laufspielen muss auf Mitschülerinnen und Mitschüler Rücksicht genommen werden. Grünanlagen sind pfleglich zu behandeln.

In den Unterrichtsräumen und im Schulgebäude

Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln, insbesondere sind Leihbücher mit einem Schutzumschlag zu versehen und gelöste Blätter neu einzukleben.
Jede Klasse hat ihren eigenen Klassenraum, der in der Regel auch nur von dieser Klasse benutzt wird. Deshalb ist diese Klasse für die Ordnung, Sauberkeit und für Beschädigungen verantwortlich. Selbstverständlich gehört der Müll in den Papierkorb, ist die Tafel (nass) zu putzen, wird der Raum mittags besenrein verlassen und werden die Stühle hochgestellt, da in unsere Rücksichtnahme auch die Putzkräfte der Schule eingeschlossen sind. Entsprechend der Vereinbarung, Verantwortung für das anvertraute Schuleigentum und das persönliche Eigentum zu tragen sowie Rücksichtnahme zu üben, verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler in allen Klassen- und Fachräumen so, dass niemand zu Schaden kommt und Material nicht beschädigt wird. Um dieses zu erleichtern, ist die Benutzung und das Mitbringen von Eddingstiften nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, eine „angemessene Kleidung“ (z.B. nicht bauchfrei, keine „Mallorca-Kleidung“etc.) zu tragen (lt. Konferenzbeschluss 2005/06). Das Tragen von Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen, Kopftücher) sowie das Kaugummikauen ist während der Unterrichtsstunden nicht erlaubt.

Schulversäumnisse / Beurlaubungen

Wenn Schülerinnen oder Schüler (wegen Krankheit oder anderer nicht vorhersehbarer zwingender Gründe) nicht am Unterricht teilnehmen können, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule spätestens am zweiten Unterrichtstag. Eine telefonische Entschuldigung bereits am 1. Unterrichtstag wäre wünschenswert. Nach Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Klassenleitung schriftlich den Grund des Fehlens mit.
Beurlaubungen können nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Schülerinnen und Schüler können beurlaubt werden:
bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenleitung,
bis zu 2 Wochen innerhalb eines Vierteljahres von der Schulleiterin,
darüber hinaus von der Schulaufsichtsbehörde.

Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin. Anträge für eine Ausnahmegenehmigung sind spätestens zwei Wochen vor Ferienbeginn an die Schulleiterin zu stellen.

Verhalten bei Unfällen /Unfallvorsorge

Es ist durch rücksichtsvolles Verhalten alles zu vermeiden, was Unfälle verursachen könnte. Das Mitbringen und die Benutzung von gefährlichen Gegenständen z.B. jeglicher Waffen, Laserpointer, Feuerwerkskörper etc. ist strengstens verboten.
Bei einem Unfall ist sofort die aufsichtführende Lehrerin oder der aufsichtsführende Lehrer oder das Sekretariat zu informieren.

Vereinbarung

Alle Schülerinnen und Schüler verpflichten sich die Regeln dieser Schulordnung einzuhalten und auch auf Mitschülerinnen und Mitschüler entsprechend einzuwirken. Sollte es zu Verstößen gegen die Schulordnung kommen, werden festgelegte Maßnahmen vom Fach-, Klassenlehrer bzw. von der Schulleitung ergriffen um dieses Verhalten abzustellen.

Erklärung /Information

Diese Übereinkunft wird von uns akzeptiert.
Wir verpflichten uns, die Erziehungsarbeit der Schule aktiv zu unterstützen.
Wir verpflichten uns, diese Übereinkunft einzuhalten.
Wir werden auf den Pflegschaftsabenden über aktuelle Änderungen informiert
(die Schüler und –Schülerinnen bereits von ihrem Klassenlehrer).



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Schulleiterin Schüler/Schülerin Erziehungsberechtigte